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Finanzdienstleistungsgesetz

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein neues Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Für die meisten Vorschriften gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 1. Januar 2022.

Das FIDLEG ist der neue gesetzliche Rahmen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz und das Angebot von Finanzinstrumenten. Mit diesem Gesetz soll der Anlegerschutz erhöht und die Transparenz bei Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, verbessert werden.

Das FIDLEG kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Finanzdienstleistung in der Schweiz oder für in der Schweiz ansässige Kunden erbracht wird.

Für Kunden von Pictet Asset Management SA, deren Vermögen bei der Banque Pictet & Cie SA verwahrt wird – Was sind die Auswirkungen und wie sind die Verantwortlichkeiten gemäss dem FIDLEG auf Pictet Banque & Cie SA als Depotbank und Pictet Asset Management SA als Vermögensverwalter verteilt?

Reine Verwahrdienstleistungen, die von Banque Pictet & Cie SA erbracht werden, gelten nicht als Finanzdienstleistungen gemäss dem FIDLEG, daher müssen die meisten neuen Vorschriften von Pictet Asset Management SA bei der Kundenbetreuung erfüllt werden.