Finanzdienstleistungsgesetz
Das FIDLEG ist der neue gesetzliche Rahmen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz und das Angebot von Finanzinstrumenten. Mit diesem Gesetz soll der Anlegerschutz erhöht und die Transparenz bei Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, verbessert werden.
Das FIDLEG kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Finanzdienstleistung in der Schweiz oder für in der Schweiz ansässige Kunden erbracht wird.
Welche Veränderungen ergeben sich nach Inkrafttreten des FIDLEG?
Für Kunden von Pictet Asset Management SA, deren Vermögen bei der Banque Pictet & Cie SA verwahrt wird – Was sind die Auswirkungen und wie sind die Verantwortlichkeiten gemäss dem FIDLEG auf Pictet Banque & Cie SA als Depotbank und Pictet Asset Management SA als Vermögensverwalter verteilt?
Reine Verwahrdienstleistungen, die von Banque Pictet & Cie SA erbracht werden, gelten nicht als Finanzdienstleistungen gemäss dem FIDLEG, daher müssen die meisten neuen Vorschriften von Pictet Asset Management SA bei der Kundenbetreuung erfüllt werden.
Welche Finanzdienstleistungen, die Teil unseres Angebotes sind, unterliegen dem FIDLEG?
Was sind die allgemeinen Risiken in Verbindung mit Investmentservices und -produkten?
Wie stellt Pictet Asset Management SA die bestmögliche Ausführung von Ordern sicher?
Ein weiteres Ziel des FIDLEG ist die Wahrung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung von Ordern beim Handel mit Finanzinstrumenten. Weitere Informationen über die Best Execution Richtlinien von Pictet Asset Management finden Sie hier: